AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Ohne gegenteilige, schriftliche und unterzeichnete Abmachung gelten hiermit folgende Verkaufsbedingungen:
1. Mündliche Vereinbarungen, zusätzliche Abreden Mündliche Vereinbarungen, zusätzliche Abreden usw. sind ungültig und für die VENDOMAT AG nicht bindend.
2. Lieferverzug Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zur Vertragsauflösung. Bei bauseitiger Terminverzögerung von mehr als 30 Tagen ist die VENDOMAT AG berechtigt, den Kaufgegenstand mit dem vereinbarten Zahlungsziel in Rechnung zu stellen.
3. Installationen Der Käufer ist verpflichtet, für vorschriftsgemäße Installationen (gemäß unseren Installationsanweisungen) besorgt zu sein und diese an den von uns bestimmten Ort zu führen, bevor die Maschinen/Geräte abgerufen werden. Eventuelle zusätzliche Technikerbesuche für nicht vorschriftsgemäß durchgeführte Käuferseitige Neuinstallationen und dergleichen werden zum normalen Tarif verrechnet.
4. Angaben des Käufers Der Käufer wird der VENDOMAT AG unverzüglich alle Angaben machen, die diese zur Erfüllung des Auftrages benötigt. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Käufers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt für zeitliche Verzögerungen aus diesen Gründen.
5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten im Eigentum der VENDOMAT AG. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen wird. Der gesamte Kaufpreis ist sofort bei Erhalt der Rechnung fällig. Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist ist die VENDOMAT AG berechtigt, ihre Eigentumsansprüche geltend zu machen und die Ware zurückzufordern.
6. Lizenzen und Freischaltung Der Käufer ist sich bewusst, dass die Produkte von VENDOMAT AG über zeitabhängige Lizenzen verfügen, die nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer wieder freigeschaltet werden müssen. Für den Fall, dass der Käufer mit Zahlungen im Verzug ist, willigt der Käufer ausdrücklich ein, dass der VENDOMAT AG das unwiderrufliche Recht zusteht, eine Freischaltung der Lizenz erst nach vollständiger Bezahlung des aufgelaufenen Schuldbetrages vorzunehmen.
7. Nutzungsrechte und Gewährleistung VENDOMAT AG gewährt dem Käufer gegen die Bezahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software, Module und Programmteile zu nutzen. Der Käufer wird die Software und Lizenzen nur in Verbindung mit den durch die VENDOMAT AG freigegebenen Hardware- und Softwareprodukten benutzen. Er wird Software und Dokumentationen vertraulich behandeln und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie gegen die Nutzung Unbefugter zu schützen. Es ist dem Käufer nicht gestattet, Software oder übergebene Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung von VENDOMAT AG zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich VENDOMAT AG vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe von CHF 10.000.00 zu verlangen. Dem Käufer ist bekannt, dass es nicht möglich ist, die Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist und dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und Dokumentationen nicht ausgeschlossen werden können. Der Lizenznehmer anerkennt, dass ein Verfahren zum Beweis der Fehlerfreiheit eines Softwares nicht existiert. Eine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit der Programme oder der Dokumentationen ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Die VENDOMAT AG leistet ab Übergabe der Softwareversion, Module oder Programmteile 12 Monate dahingehend Gewähr, dass diese mit der Gesamtkonfiguration Hard-/Software, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, kompatibel und lauffähig sind. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere nicht dafür, dass die Software den Ansprüchen des Käufers genügt. Die Gewährleistung geht nach Wahl der VENDOMAT AG auf a) Nachbesserung, b) Ersatzlieferung c) Wandlung des Vertrags.
8. Adressänderungen Der Käufer ist verpflichtet, der VENDOMAT AG innerhalb von 10 Tagen über jede Adressänderung in Kenntnis zu setzen und seinen Vermieter sowie eventuell andere Gläubiger auf einen bestehenden Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen. Bei Unterlassung wird ebenfalls der Restbetrag fällig. Die VENDOMAT AG wird in diesem Fall ihre Eigentumsansprüche geltend machen.
9. Garantieausschluss Die Garantie bezieht sich auf alle mechanischen und elektronischen Teile. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Sturz, fahrlässige Behandlung oder Gewaltanwendung, sowie durch äußere Einflüsse (z.B. Strom, Neon, Kompressoren, elektronische Anlagen) entstehen. Die VENDOMAT AG lehnt jegliche Entschädigungs- oder Ersatzpflichtansprüche für das Ausfallen eines Gerätes oder Software ab. Jede durch Dritte, ohne ausdrückliche Einwilligung der VENDOMAT AG ausgeführte Reparatur, entbindet diese von sämtlichen Garantieleistungen.
10. Rücktritt vom Vertrag Bis zur Lieferung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei die VENDOMAT AG ihm sämtliche ihr entstandenen Kosten (Einrichtungskosten etc.) bis zu einem Drittel vom Brutto-Verkaufspreis in Rechnung stellen wird.
11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bern.